In Europa fallen immer mehr Grenzkontrollen weg, der Reiseverkehr wird erleichtert, doch für die Reise mit Hund, Katze und Frettchen gibt es eine wesentliche Neuerung. Seit 2004 ist in der Europäischen Union ein EU-Reisepass für Heimtiere vorgesehen, der für Reisen innerhalb und außerhalb der EU unbedingt erforderlich ist.
Für die Ausstellung müssen zwei wesentliche Bedingungen erfüllt sein:
Hunde, Katzen und Frettchen müssen ab sofort mit einem Mikro-Chip eindeutig gekennzeichnet sein. Chippen ist schmerzfrei und sichert die eindeutige Identifizierung Ihres Lieblings. Die Eintragung in ein zentrales, europäisches Register hilft unter anderem, ein entlaufenes Tier dem Besitzer rückzuführen.
Zweitens ist eine gültige Tollwutimpfung zwingend vorgeschrieben. Die erste Impfung gegen Tollwut muss mindestens 30 Tage alt sein und muss nach maximal 12 Monaten wiederholt werden.
Der EU-Heimtierausweis, der auch als Impfausweis dient, gilt in allen 25 Unions-Staaten. Sonderregelungen innerhalb der EU gelten für Irland, Schweden und Großbritannien. Außerhalb der EU wird der EU-Heimtierausweis in der Schweiz, in Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und im Vatikan anerkannt.
Sie können die Ausstellung Ihres Heimtierausweises in unserer Praxis beantragen.